Bild zeigt eine Waage mit blauem HintergrundBild zeigt zwei  Hände, die sich aufeinander zu bewegenBild zeigt eine Menschenkette auf einem Erdball

Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat entscheidet nach dem Errichtungsgesetz und der Stiftungssatzung über Angelegenheiten der Stiftung von besonderer oder grundsätzlicher Bedeutung, wie z.B. über die Zuwendungsrichtlinien, über die Berufung der Mitglieder des Zuwendungsausschusses oder über finanzielle Zuwendungen in Abweichung von den Zuwendungsrichtlinien. Ferner unterstützt, berät und überwacht der Stiftungsrat den Stiftungsvorstand bei seiner Tätigkeit.

Im Stiftungsrat sind neben dem Bayerischen Staatsminister der Justiz (Vorsitzender) die betroffenen Ministerien, die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Polizei, das Zentrum Bayern Familie und Soziales, die Anwaltschaft sowie der WEISSE RING mit jeweils einem Mitglied und der Bayerische Landtag mit Mitgliedern aus allen Fraktionen vertreten.

Der Stiftungsrat ist derzeit mit folgenden Personen besetzt:

Der Stiftungsvorstand

Der Vorstand der Stiftung Opferhilfe Bayern führt die Geschäfte der Stiftung, ihm obliegen vor allem die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Bewirtschaftung der Stiftungsmittel, die Genehmigung stattgebender Entscheidungen des Zuwendungsausschusses und die Berichterstattung und Rechnungslegung über die Tätigkeit der Stiftung. Der Vorsitzende des Vorstands vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern, die von dem Bayerischen Staatsminister der Justiz nach Anhörung des Stiftungsrats bestellt werden.

Dem Vorstand gehören an:


Zuwendungsausschuss

Der Zuwendungsausschuss entscheidet über die individuelle finanzielle Unterstützung im Einzelfall. Die Mitglieder des Zuwendungsausschusses werden im Stiftungsrat für die Dauer von drei Jahren gewählt.

Dem Zuwendungsausschuss gehören an: